Der Cellist Joseph Reicha, geboren am 12. Februar 1752 in Chudenice bei Klattau (Westböhmen), erhielt seine Ausbildung in Prag. 1774 trat er als erster Cellist in die Wallersteiner Hofkapelle ein. Ab etwa 1780 fungierte er in diesem Orchester auch als Kapellmeister. 1781 nahm er dort seinen später so berühmten Neffen Anton Reicha (1770–1836) auf und lehrte ihn mehrere Instrumente zu spielen. Sicher unterrichtete er ihn auch in Komposition.
Fürst Kraft Ernst schätzte seinen Kapellmeister offensichtlich sehr: Dessen Gehalt von 750 Gulden war doppelt so hoch wie das höchste Einkommen der anderen Musiker der Kapelle. Dennoch verließ Reicha 1785 den Hof von Wallerstein, um als Konzertmeister in den Dienst des Kölner Erzbischofs Maximilian Franz zu treten. Dieser ernannte ihn kurze Zeit später mit einem Gehalt von 1000 Gulden zum Konzertdirektor der Bonner Hofkapelle. 1790 spielten in dieser Kapelle sein Neffe Anton als Geiger und Flötist sowie der junge Beethoven als Bratscher.
Anfang der 1790er Jahre erkrankte Reicha an Gicht und starb am 5. März 1795 in Bonn.
Reichas Kompositionen entstanden fast ausschließlich in seiner elfjährigen Wallersteiner Zeit. Sie umfassen Sinfonien, Solokonzerte und Kammermusik.
Parthia in B für 2 Oboen, 2 Klarinetten, 2 Hörner und Fagott
Diese Parthia von Joseph Reicha ist in Form eines sehr sauber geschriebenen Partitur-Autographs erhalten. Es wird unter der Signatur HR III 4 1/2 4°493 in der Sammlung Oettingen-Wallerstein aufbewahrt, die sich heute in der Universitätsbibliothek Augsburg befindet. Das Entstehungsjahr hat Reicha selbst auf der Partitur mit 1782 angegeben.
Durch die Tonart B-Dur ergibt sich für die Hörner die Frage, ob sie in B alto oder in B basso gesetzt wurden. Im Autograph ist nur „in B“ vermerkt. Beide Versionen sind grundsätzlich möglich, bei „B alto“ liegen jedoch beide Hörner durchgängig sehr hoch. Reicha komponierte allerdings nachweislich auch in anderen Werken, etwa in seinem Konzert für 2 Hörner op. 5, ebenso hoch für die Hörner.
Für „B basso“ sprechen die einfachere Spielweise und die deutlich bessere Mischung mit dem Bassregister des Fagotts. Der Herausgeber tendiert eher zu dieser Möglichkeit. Für eine Aufführung sollte man jedoch keine der beiden Möglichkeiten grundsätzlich ausschließen.